Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der Stickfish Software GmbH, Gahberggasse 9b, A-4861 Schörfling am Attersee (im Folgenden „Auftragnehmer"). Sie gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Auftraggeber.
1. Vertragsumfang und Gültigkeit
Alle Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden ausgeschlossen. Angebote sind freibleibend.
2. Leistung und Prüfung
Die Leistungen umfassen insbesondere Organisationskonzepte, Analysen, Individualprogramme, Bibliothekssoftware, Softwarelizenzen und Nutzungsrechte, Implementierungsunterstützung, Beratung und Wartung. Individuelle Arbeiten erfolgen auf Basis der vom Auftraggeber gelieferten Informationen, Testdaten und Testumgebung. Leistungsbeschreibungen sind vom Auftraggeber zu prüfen und freizugeben. Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen einer Programmabnahme spätestens vier Wochen ab Lieferung; erfolgt keine Abnahme innerhalb der Frist oder wird die Software im Echtbetrieb eingesetzt, gilt sie als abgenommen. Eine barrierefreie Ausgestaltung ist nur enthalten, sofern gesondert beauftragt.
3. Preise, Steuern und Gebühren
Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer und gelten nur für den jeweiligen Auftrag. Bibliotheksprogramme werden zum Listenpreis am Liefertag, sonstige Leistungen zu den am Leistungstag gültigen Sätzen verrechnet. Reisekosten, Diäten und Nächtigung werden gesondert verrechnet; Reisezeit gilt als Arbeitszeit.
4. Liefertermin
Der Auftragnehmer ist bestrebt, vereinbarte Termine möglichst genau einzuhalten. Termine setzen die vollständige Materialbeistellung, freigegebene Spezifikationen und die Mitwirkung des Auftraggebers voraus. Lieferverzögerungen aufgrund unrichtiger, unvollständiger oder nachträglich geänderter Angaben sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten. Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig.
5. Zahlung
Rechnungen sind inklusive Umsatzsteuer spätestens 14 Tage ab Erhalt ohne Abzug und spesenfrei zahlbar. Die Einhaltung der Zahlungstermine ist eine wesentliche Vertragsbedingung. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in banküblichem Ausmaß verrechnet; der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs- oder Garantieansprüchen zurückzuhalten.
6. Urheberrecht und Nutzung
Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares und zeitlich unbegrenztes Recht zur Verwendung der Software. Alle übrigen Rechte verbleiben beim Auftragnehmer. Sicherungskopien sind zulässig, sofern Urhebervermerke übernommen werden. Bei Fremdsoftware gelten die Lizenzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
7. Rücktrittsrecht
Ein Rücktritt ist per Einschreiben bei vom Auftragnehmer verschuldeter wesentlicher Terminüberschreitung und fruchtlosem Ablauf einer Nachfrist möglich. Höhere Gewalt und vergleichbare, außerhalb des Einflussbereichs liegende Umstände entbinden von der Lieferverpflichtung. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung möglich; in diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 30 % des noch nicht abgerechneten Auftragswertes verrechnet.
8. Gewährleistung, Wartung, Änderungen
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die Software die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern sie auf dem vereinbarten Betriebssystem genutzt wird. Verbesserung hat Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Keine Gewähr besteht für Fehler aufgrund unsachgemäßer Bedienung, geänderter Systemkomponenten oder anormaler Betriebsbedingungen. Für vom Auftraggeber oder Dritten nachträglich veränderte Programme entfällt die Gewährleistung. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe.
9. Haftung
Der Auftragnehmer haftet für nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens; bei Personenschäden besteht volle Haftung. Die Haftung für mittelbare Schäden – etwa entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, Datenverlust oder Ansprüche Dritter – ist ausgeschlossen. Ist die Datensicherung ausdrücklich vereinbart, ist die Haftung für Datenverlust mit maximal 10 % der Auftragssumme je Schadensfall, höchstens jedoch EUR 15.000,– begrenzt.
10. Loyalität
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Für die Dauer von 12 Monaten nach Vertragsende wird auf das Abwerben oder Anstellen von Mitarbeitern des anderen Vertragspartners verzichtet; bei Verstoß ist pauschalierter Schadenersatz in Höhe eines Jahresgehaltes zu leisten.
11. Datenschutz und Geheimhaltung
Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12. Ergänzungen für Cloud-Lösungen
Cloud-Dienste werden gemäß den festgelegten Bedingungen und Service-Level-Agreements bereitgestellt. Der Auftragnehmer kann Funktionalitäten aktualisieren oder ändern und ergreift angemessene Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz der Daten. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die in die Cloud hochgeladenen Daten den geltenden Datenschutzbestimmungen entsprechen. Es wird eine hohe Verfügbarkeit angestrebt; Ausfallzeiten können auftreten, geplante Wartungen werden angekündigt. Die Haftung im Zusammenhang mit Cloud-Diensten ist auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschränkt.
13. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird der übrige Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Soweit nicht anders vereinbart, gilt ausschließlich österreichisches Recht, auch wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird. Erfüllungsort des Vertrages ist A-4861 Schörfling. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Erfüllungsort. Zwingende Bestimmungen des Konsumentenschutzrechts bleiben unberührt.
Stand: Juni 2026